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Es gab Skandale um die Menge und Details an Daten, die LinkedIn.com über Nutzer und Nutzung sammelt. Erstelle eine Zusammenfassung der Fakten zu Umfang, Details und den Einschätzungen renommierter Datenschutzexperten dazu. Produziere drei Absätze dazu, wie (a) LinkedIn selbst dazu jeweils Stellung nahm und (b) wie in kritischen Medien und Blogs jeweils berichtet und eingeordnet wurde. Lass dir Zeit, keine Eile. Präzision ist wichtiger als Geschwindigkeit.
Output (minimal redigiert)
LinkedIn aggregiert systematisch Nutzer- und Verhaltensdaten, deren Detailtiefe weit über die vom Nutzer aktiv bereitgestellten Profilinhalte hinausgeht. Die dokumentierten Fakten umfassen im Wesentlichen vier Dimensionen:
- Verhaltensanalyse und Drittdaten-Zusammenführung: Das Netzwerk verarbeitet personenbezogene Daten zur umfassenden Verhaltensanalyse und führt diese unzulässig mit Datenbeständen von Drittanbietern zusammen, um Verhaltensprofile für zielgerichtete Werbekampagnen zu kommerzialisieren[^1].
- KI-Training ohne explizite Einwilligung: Über ein standardmäßig aktiviertes Opt-out-Verfahren nutzt die LinkedIn nahezu sämtliche Nutzerinhalte, Profildaten, Lebensläufe, hochgeladene Fotos, Beiträge und Kommentare, zum Training generativer KI-Modelle[^2]. In den USA erstreckt sich diese Praxis laut Gerichtsverfahren auch auf vertrauliche Privatnachrichten von Premium-Abonnenten[^3]. Einmal eingespeiste Daten verbleiben irreversibel in den KI-Modellen[^4].
- Verdecktes Browser-Fingerprinting („BrowserGate“): Über ein im produktiven Programmcode eingebettetes, ca. 2,7 MB großes JavaScript-Skript führt LinkedIn bei jedem Seitenaufruf im Hintergrund Scans durch. Dabei wird das Endgerät gezielt auf das Vorhandensein von über 6.000 spezifischen Browser-Erweiterungen geprüft und technische Parameter wie CPU-Kerne, Speicher und Batteriestatus ausgelesen[^5].
- Sperrung von Interaktionsdaten: Das Portal protokolliert lückenlos, welche Nutzer welche Profile besuchen, verweigert den Betroffenen jedoch die unentgeltliche Einsicht in diese sie betreffenden Datenbestände[^6].
Einordnungen von Datenschutzexperten
Renommierte Aufsichtsbehörden und Datenschutzorganisationen bewerten das Agieren von LinkedIn als systematische Verletzung europäischer Rechtsprinzipien. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, sowie weitere deutsche Landesdatenschutzbeauftragte kritisieren das Opt-out-Verfahren beim KI-Training scharf; es widerspreche fundamental den DSGVO-Grundsätzen einer informierten und freiwilligen Einwilligung[^2][^7]. Die irische Datenschutzkommission (DPC) stellte fest, dass die von LinkedIn genutzten Rechtsgrundlagen (wie das „berechtigte Interesse“ oder unzureichend informierte Einwilligungen) für die weitreichenden Verhaltensanalysen schlicht unwirksam waren und gegen die Prinzipien der Fairness und Rechtmäßigkeit nach Art. 5 und 6 DSGVO verstießen[^1].
Max Schrems und die europäische Datenschutzorganisation noyb konstatieren eine illegale Kommerzialisierung von Grundrechten: Dass LinkedIn gesetzliche Auskunftsrechte nach Art. 15 DSGVO bezüglich der Profilbesucher hinter einer Paywall blockiert, stelle eine gezielte Perversion des Datenschutzgedankens dar, bei der die Privatsphäre Dritter als Scheinargument für die eigene Gewinnmaximierung instrumentalisiert wird[^6]. IT-Sicherheitsforscher stufen die verdeckten Methoden im Zuge des „BrowserGate“-Skandals zudem als invasives Tracking und unzulässige digitale Profilbildung ein, die den Rahmen legitimer Missbrauchsbekämpfung bei Weitem überschreitet[^5].
Gegenüberstellung: Stellungnahmen von LinkedIn und mediale Einordnung
Hinsichtlich der DPC-Strafzahlungen und der Kontroversen um das KI-Training wählte LinkedIn eine defensive, stark formalistische Strategie: Das Unternehmen betonte stets die angebliche Rechtskonformität seiner Prozesse, führte die weitreichenden Datenfreigaben für KI-Modelle primär über versteckte FAQ-Verlinkungen ein und wies US-Sammelklagen bezüglich der Auswertung privater Nachrichten als unbegründet zurück[^4][^3]. Demgegenüber ordneten kritische Medien wie die BBC und spezialisierte Governance-Blogs diese Taktik als gravierenden, kalkulierten Vertrauensbruch ein, der darauf abziele, regulatorische Kontrollen durch intransparentes Design („Nudging“) zu umgehen[^3]. In der medialen Berichterstattung wurde zudem offengelegt, dass das nachträgliche Opt-out eine regulatorische Täuschung darstellt, da bereits verarbeitete Datenstrukturen technisch nicht mehr aus den KI-Modellen gelöscht werden können, was das ethische Fundament der Plattform im globalen KI-Wettlauf massiv infrage stellt[^4].
Im Kontext des im April 2026 eskalierten „BrowserGate“-Skandals bestritt LinkedIn die technischen Mechanismen nicht, sondern ließ das Scannen von über 6.000 Browser-Erweiterungen sogar durch eine eidesstattliche Erklärung eines leitenden Ingenieurs im Rahmen deutscher Gerichtsverfahren bestätigen, rechtfertigte dies jedoch exklusiv als legitime Sicherheitsarchitektur zur Abwehr von automatisiertem Scraping und Plattform-Missbrauch[^5]. Unabhängige Technologie-Blogs und IT-Sicherheitsmedien wie Bleeping Computer und Safestate verwarfen diese Verteidigungslinie als vorgeschoben und charakterisierten das verdeckte Ausführen des Fingerprinting-Skripts als eine der umfangreichsten verdeckten Wirtschaftsspionage- und Profiling-Aktionen der jüngeren Tech-Geschichte[^5]. Kritische Analysen legten offen, dass die durch das Skript gezielt erfassten Erweiterungen und Datenstrukturen in erster Linie mit den Anforderungen kommerzieller B2B-Vertriebs- und Lead-Intelligence-Tools korrelieren, was das Sicherheitsargument ad absurdum führe[^5].
Bezüglich der im Mai 2026 von noyb eingereichten DSGVO-Beschwerde wegen verweigertem Datenzugriff argumentiert LinkedIn rein formaljuristisch, dass die Identitätsdaten von Profilbesuchern den Rechten dieser Dritten unterliegen und daher nicht im Rahmen einer kostenlosen Selbstauskunft des Profilinhabers offengelegt werden dürfen[^6]. Verbraucherschutz-Blogs und juristische Fachmedien wie Golem.de bezeichnen diese Argumentation als zutiefst widersprüchlich und entlarven sie als systematischen Versuch, gesetzliche Rechte hinter einer kommerziellen Paywall zu verbergen[^6]. In den Kommentaren wird hervorgehoben, dass LinkedIn den Datenschutz hier manipulativ instrumentalisiert: Während exakt dieselben Daten für zahlende Premium-Kunden bereitwillig vermarktet werden, mutieren sie bei unentgeltlichen Auskunftsbegehren urplötzlich zu einem schützwürdigen Geheimnis, was den Geist der DSGVO im Kern untergräbt[^6].
Quellen
[^1]: Stiftung Datenschutz. (28.10.2024). DatenschutzWoche vom 28. Oktober 2024. „Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) hat LinkedIn eine Strafe von 310 Millionen Euro wegen Datenschutzverstößen auferlegt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, personenbezogene Daten unrechtmäßig für Verhaltensanalysen und gezielte Werbung zu nutzen.“ {relevance-score 10/10}
[^2]: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. (22.10.2025). LinkedIn trainiert seine KI künftig mit Daten von Nutzerinnen und Nutzern – Widerspruch ist möglich. „Ab dem 3. November 2025 plant das berufliche Online-Netzwerk LinkedIn, die Daten von Nutzerinnen und Nutzern für das Training von KI-Modellen zu nutzen. Der Verwendung der Daten kann noch widersprochen werden.“ {relevance-score 9/10}
[^3]: Fordham Intellectual Property, Media & Entertainment Law Journal Blog. (30.01.2025). LinkedIn Accused of Using Private Messages to Train AI Models. „In January 2025, LinkedIn, the professional networking platform owned by Microsoft, faced a class-action lawsuit in California alleging that it used private messages from Premium subscribers to train generative AI models without proper user consent.“ {relevance-score 9/10}
[^4]: Legal IT Insider. (23.01.2025). LinkedIn faces US class action for allegedly disclosing private messages to third parties to train AI. „Opting out means that LinkedIn and its affiliates won’t use your personal data or content on LinkedIn to train models going forward, but does not affect training that has already taken place. LinkedIn gives up the game with this statement—it indicates that LinkedIn users’ personal information is already embedded in generative AI models and will not be deleted…“ {relevance-score 9/10}
[^5]: Safestate. (15.04.2026). LinkedIn’s BrowserGate Exposes Covert Scanning of 6,000 Extensions. „Each time a LinkedIn page loads in Chrome or any Chromium-based browser, a fingerprinting script executes silently. Inside LinkedIn’s production JavaScript bundle… researchers found a hardcoded list of 6,222 Chrome extension IDs… A senior LinkedIn engineer confirmed it in a sworn court affidavit filed in German proceedings…“ {relevance-score 10/10}
[^6]: Sentiguard. (16.05.2026). LinkedIn sperrt DSGVO-Auskunftsrecht hinter Paywall – noyb beschwert sich. „Wer wissen möchte, wer das eigene LinkedIn-Profil besucht hat, soll dafür bezahlen… Die österreichische Datenschutzorganisation noyb sieht darin einen klaren Verstoß gegen Art. 15 DSGVO, der jedem das Recht auf kostenlose Selbstauskunft über gespeicherte Daten garantiert.“ {relevance-score 10/10}
[^7]: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. (22.10.2025). LinkedIn startet KI-Training mit personenbezogenen Daten – Widerspruch möglich. „Nach Meta plant nun auch LinkedIn, die eigenen KI-Systeme mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer zu trainieren… Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)…“ {relevance-score 9/10}
